Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Verwendung der Mittel entsprechend Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie)  

 
 
20. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15
Raum: Beratungsraum L311
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0527/2018 Verwendung der Mittel entsprechend Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Den HWA-Mitgliedern wurde ein Auszug aus der Richtlinie der ILB zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur übergeben.

Herr Handreck erläutert den derzeitigen Stand und verwies auf die im Vorfeld stattgefundene Beratung mit den Vertretern der Schulen freier Träger. Für die evangelische Grundschule Forst war Herr Ströse anwesend.

Den Vertretern wurde erklärt, dass gemäß Schreiben der ILB freie Schulen einen Antrag zur Förderung über die Stadt Forst stellen können, die Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

Frau Ließ vertrat die Meinung, dass die Stadt vorranging für die staatlichen Schulen verantwortlich ist. Die Förderung sollte nicht wieder verzettelt sondern ein Großteil des Betragesr ein Vorhaben verwendet werden.

 

 


Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.


Abstimmungsergebnis: 5/3/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen