Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 10 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "In den Hainen" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entsprechend Anlage 1.0, Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Satzungsbeschluss  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 20.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0006/2019 Beschluss gemäß § 10 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "In den Hainen"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entsprechend Anlage 1.0, Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Olheide, Waldemar
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den Hainen“.

    Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 21, Flur 10, Gemarkung Forst und ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0.

Abstimmungsergebnis: 26/0/0, einstimmig angenommen

 

2.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage     

   2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In den Hainen“.
Abstimmungsergebnis: 26/0/0, einstimmig angenommen