Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus hier: Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule und Bestätigung der Eigenanteile  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 20.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0007/2019 Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
hier: Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule und Bestätigung der Eigenanteile
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt, Nadine
Federführend:Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Den Stadtverordneten wurde, wie im Ausschuss für Bauen und Vergabe gewünscht, die Kostenschätzung für die Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) ausgehändigt.

 

Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Kostrewa folgender Änderungs- und Ergänzungsantrag eingebracht:

 

  1. Der letzte Satz in Punkt 2 wird wie folgt geändert:

 

Die entsprechende Mittelveranschlagung (einschließlich der Kosten für die Ausstattung) ist Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs 2020 ff. (einschließlich der Finanzierung bis 2023) hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit.

 

  1. Es wird ein neuer 3. Punkt ergänzt:

Die SVV beauftragt die Bürgermeisterin zur Sicherung der Gesamtfinanzierung (einschließlich der Kosten der Ausstattung) und zur Begrenzung der Eigenbelastung der Stadt- für die Investitionsmaßnahme sowie zu den späteren Betriebskosten beim Land Brandenburg und beim Landkreis Spree-Neiße Zuschüsse zu beantragen.

 

Begründung:

Die Weiterentwicklung und dauerhafte Sicherung der Museumsangebote der Stadt Forst wird seitens der SPD Fraktion ausdrücklich begrüßt.

 

Notwendig ist hierzu jedoch die Erarbeitung und Beratung eines schlüssigen und tragfähigen Konzepts für die Gesamtmaßnahme spätestens bis zum 01.04.2020. Diese Konzept sollte öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

 

Notwendig ist ferner eine Sicherung der Gesamtfinanzierung der Investition und der Betriebskosten unter Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der weiteren erforderlichen Investitionen in anderen Bereichen. Deshalb ist von Anfang an eine transparente Darstellung der Gesamtbelastung erforderlich und entsprechend in den Haushalt 2020 aufzunehmen.

 

Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Museums sollten Zuschüsse beim Land und beim Landkreis beantragt werden. Über diesbezüglich eingeleitete Schritte und Ergebnisse sollte bis zum 01.04. berichtet werden.

 

Herr Kostrewa bat um eine separate Abstimmung zu beiden Beschlusspunkten.

 

Herr Dr. Wußmann verwies auf die Notwendigkeit der Beschlussfassung und fragte, ob bei evtl. Abänderung der Beschlussvorlage die Fördermittel in Gefahr sind.

Frau Taubenek bemerkte, dass dies durchaus passieren könnte.

Nach weiteren Wortmeldungen stellte Herr Dr. Wußmann den Antrag auf Ende der Rednerliste.

Abschließend bat Herr Horn ebenfalls den geplante Beschluss durchzuführen.

 

Abstimmung zu Pkt. 1 des Antrages der SPD-Fraktion: 6/19/0, der Antrag wurde abgelehnt

Abstimmung zu Pkt. 2 des Antrages der SPD-Fraktion: 5/20/0, der Antrag wurde abgelehnt

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Weiterentwicklung des Brandenburgischen Textilmuseums einschließlich des Standortes der Schwarzen Jule und ermächtigt die Bürgermeisterin, einen Zuwendungsantrag im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus zu stellen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die kommunalen Eigenanteile (10 %) für die Bundesförderung in Höhe von 7.416.000 EUR wie folgt in den Jahresschreiben 2019 2023:

 

2019              10.666,67 EUR
2020              115.555,55 EUR
2021              216.666,67 EUR
2022              383.333,33 EUR
2023              97.777,78 EUR
Gesamt              824.000,00 EUR

Die entsprechende Mittelveranschlagung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2020 ff. (einschließlich der Finanzplanung bis 2023) hier im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit.

 


Abstimmungsergebnis: 18/3/5, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen