Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Den Stadtverordneten wurde eine Austauschvorlage übergeben.
Herr Gäbler meldete Befangenheit an. Seitens der Stadt Forst (Lausitz) werden 2 Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) im Aufsichtsrat der Lausitz Klinik Forst GmbH (LKF) vertreten sein. Die Bürgermeisterin, Frau Taubenek, überträgt ihren Sitz an Herrn Jens Handreck als den von ihr dauerhaft Betrauten. Die weitere Besetzung regelt § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages. Frau Reuter bat um Vorschläge.
Herr Horn schlug seitens der AfD Fraktion Herrn Herzberg und Herr Paeschke seitens der Fraktion Die Linke. Herrn Grund vor. Die Wahl erfolgte gemäß § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Frau Reuter bat die Stimmzettel vorzubereiten und die Stimmenzählerkommission die Wahl durchzuführen. Nach der letzten Stimmabgabe wurden die Stimmzettel durch die Kommission ausgewertet und das Ergebnis der Vorsitzenden übergeben.
Frau Reuter verkündete das Wahlergebnis:
Anzahl der stimmberechtigten Personen: 26 Anzahl der abgegebenen Stimmen: 25 (Herr Gäbler war befangen).
Herr Herzberg erhielt 17 Stimmen, Herr Grund erhielt 8 Stimmen. Somit wurde Herr Herzberg als Mitglied in der Aufsichtsrat der Stadtwerke Forst GmbH gewählt. Frau Reuter fragte Herrn Herzberg, ob er die Wahl annimmt. Herr Herzberg antwortete: „Ja, ich nehme die Wahl an.“ Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hat einen Sitz zur Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH, dieser wird gem. § 40 BbgKVerf. gewählt.
1 Sitz: hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter 1 Sitz: Vertreter der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Abstimmungsergebnis: 19/3/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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