Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Abstimmungsergebnis: 24/0/0; einstimmig, laut Beschlussvorlage, angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||