Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 30.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:55
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)
SVV/0201/2020 Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Balke, Katrin

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 


Abstimmungsergebnis: 24/0/0; einstimmig, laut Beschlussvorlage, angenommen