Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Elsterstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 20:20
Raum: Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium - Mehrzweckhalle
Ort: Jahnstraße 3 - 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0347/2021 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "An der Elsterstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Engwicht stellte diese Frage bereits im Haupt- und Wirtschaftsausschuss, ob es möglich sei, die begünstigste Fläche bis zu 10.000 qm erweitern zu können.

 

Frau Geisler bestätigt die aktuelle Prüfung. Damals wurde vorgeschlagen, die Elsterstraße in der Bebauung beidseitig zuzuführen. Dies sei ohne Weiteres nicht möglich. Es sei der Ortsteil Horno zum Thema angefragt worden. Die Antwort stehe noch aus. Geplant sei der 10.01.2022. Sollte man sich Eulo nähern, könne man darauf eingehen. Es fanden Gespräche mit der LAUBAG und den Eigentümern statt. Man runde für gewöhnlich beidseitig ab. Sollte eine Antwort des Ortsteiles Horno vorliegen, müsse man über ein B-Planverfahren entlang der Elsterstraße reden. Die Information erfolgt nach Erhalt der Antwort.

 

Frau Geisler bestätigt, dass der §13 nur noch eine Gültigkeit für das Jahr 2022 habe,welcher für kleine Bauvorhaben gelte. Für die Elsterstraße jedoch müsse ein B-Planverfahren erstellt werden. Die Anfrage zum Bedarf an Baufläche sei verschickt. Es bleibe abzuwarten.

 


Abstimmungsergebnis: 25/0/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.