Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm" mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitanlage"  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 21.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 14:00 - 19:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0487/2022 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm" mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitanlage"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Dr. Jaehn fragt, ob die Flächenbegrenzung zu dem Verfahren eingehalten wurde.

Frau Korittke antwortet, dass die Flächenbegrenzung eingehalten wurde.

 

Herr Engwicht möchte wissen, wie der zeitliche Ablauf weitergeht.

Frau Korittke antwortet, dass es hier auch nur um die Aufstellung eines Bebauungsplanes geht und mit anderen Behörden Vorgespräche stattgefunden haben. Es gibt eine Anfrage an verschiedene Büros, die bei der Antragstellung helfen sollen. Bei allen Antworten müsste vorher eine artenschutzrechtliche Prüfung und ein Baumgutachten gemacht werden.

Frau Korittke informiert, dass im günstigsten Fall, unter Einhaltung aller Fristen, im Herbst nächsten Jahres mit der Durchführung begonnen werden kann.

 

Herr Staudacher bittet informiert zu werden, wenn es ein Planungsbüro gibt, dass diese Aufgabe übernimmt.

Frau Korittke bestätigt, dass sie die Stadtverordneten über Neuheiten informieren wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. 

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

15/6/1

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.