Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Förstereiweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch für die Flurstücke 11 und 490 der Flur 43 in der Gemarkung Forst (Lausitz) hier: Prüfung und Beschluss zur Ablehnung des Antrages  

 
 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 02.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:22
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0510/2022 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Förstereiweg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch für die Flurstücke 11 und 490 der Flur 43 in der Gemarkung Forst (Lausitz)
hier: Prüfung und Beschluss zur Ablehnung des Antrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Gäbler gibt an, dass die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ die Vorlage ablehnt und erläutert die Gründe für die Entscheidung.

 

Herr Gäbler schlägt folgende Änderung vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Ablehnung Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „rstereiweg…]“

 

Herr Kostrewa befürchtet einen möglichen Formfehler und regt an, ein neues Verfahren einzuleiten.

 

Herr Dr. Wußmann schließt sich diesem an und schlägt vor, die Vorlage in die Fachausschüsse zurückzuverweisen.

 

Herr Paeschke weist daraufhin, dass ein Verfahren nach §13b BGb nur bis zum 31.12.2022 eingeleitet werden könne.

 

Frau Korittke verliest die neu gefasste Beschlussvorschlags-Formulierung entsprechend des Antrags der Fraktion Gemeinsam für Forst.

 

Herr Bayer rügt, dass sich der Sachverhalt nicht mit der Beschlussvorlage deckt, laut §34 Abs. 6 der BbgKVerf.

 

Herr Kostrewa schließt sich den Ausführungen von Herrn Bayer an und gibt an, dass die Verfahrensweise sachlich nicht nachvollziehbar sei.

 

Frau Korittke erklärt, dass die Begründung der Ablehnung von der Verwaltung erarbeitet wurde und empfiehlt, diese für die Entscheidung zu diesem Verfahren schriftlich festzuhalten.

 

Herr Engwicht gibt an, dass der Wunsch bestehe sich weiterzuentwickeln, wie auch der Bauwunsch im Förstereiweg bestehe und regt an, dass dieses gleichwertig betrachtet werden sollte.

 

Herr Dr. Wußmann hält die Entscheidung für rechtswidrig ohne die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt zu haben.

 

Herr Horn sieht kein Problem.

 

Herr Paeschke sieht die Beschlussvorlage als nicht abstimmbar.

 

Frau Korittke schlägt zur gütlichen Einigung vor, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten, unter der Maßgabe, dass der Antrag nach §13 b abgelehnt werde.

 

Herr Paeschke stellt fest, dass der geänderte Tagesordnungspunkt nicht auf der Tagesordnung steht und nicht abgestimmt werden könne. Herr Paeschke schlägt vor, dass die Abstimmung zur ursprünglichen Formulierung mit dem Vorschlag der Verwaltung, dass im nächsten Planungsausschuss und Folgeausschüssen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung ein ordnungsgemäßes Bebauungsplanverfahren durch die Verwaltung für diese Fläche vorgeschlagen werde.

 

Herr Paeschke fragt die Verwaltung, ob die Abstimmung zur Vorlage aufrechterhalten werden soll.

 

Frau Taubenek erklärt, die Vorlage nicht zurückzuziehen.


Abstimmungsergebnis: 14/2/4

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.