Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke stellt dar, dass in den Erläuterungen auf Seite 2 im dritten Absatz ein Textbaustein fehlt und gibt diesen zu Protokoll:
Gemäß Bescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) zur Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme „SG Nordstadt" vom 10.03.2022 ist die Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Nordstadt" vor Ablauf der Sanierungssatzung in Kraft zu setzen. Zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung, als einfache Gemeindesatzung, ist kein formelles Verfahren erforderlich. Von einer Beteiligung von Bürgern und Träger öffentlicher Belange konnte daher hier abgesehen werden.
Herr Paeschke fragt, wer die Versagungsbehörde ist und wer entscheidet, nach welchen Kriterien entschieden werden wird.
Frau Korittke antwortet, dass Ausübender die Stadt Forst (Lausitz) ist und somit auch in der Stadt über Anträge entschieden werden muss.
Herr Paeschke erklärt, dass die Satzung sehr kurz und allgemein gehalten ist und fragt, wer innerhalb der Stadt entscheidet.
Frau Korittke antwortet, dass für bauliche Maßnahmen die Stadt, im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung, verantwortlich ist. Die Einbeziehung des Fachausschusses bei bedeutenden Veränderungen kann, mit der Empfehlung der Verwaltung, einbezogen werden.
Frau Korittke erklärt, dass, in Absprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Vergabe, eine Zusammenfassung der Ergebnisse für die Sanierung des Sanierungsgebietes Nordstadt erarbeitet wird. Abstimmungsergebnis: 8/0/1
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
Pausenbeginn: 17:30 Uhr Pausenende: 17:46 Uhr |
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