Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Urbitsch wies darauf hin, dass es sich bei der vorgelegten Satzung um die gleiche Ausführung handelt, die bereits am 06.09.2001 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten und bestätigt wurde.
Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass diese Satzung vor Beschlussfassung gemäß der Brandenburgischen Bauordnung einen Monat öffentlich auszulegen ist. Diese Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.10.2001 bis 23.11.2001.
Herr Winkler fragte an, wer seitens der Verwaltung für die Kontrollpflicht der Spielplätze zuständig ist, da diese nicht zufriedenstellend ist. Als Beispiel führte er den Spielplatz Ringstraße an, wo eine diesbezügliche Kontrolle unbedingt notwendig wäre, da dort alte Geräte eine Unfallgefahr darstellen.
Weiterhin kann Herr Winkler den § 4 der genannten Satzung nicht nachvollziehen, da mit der Einreichung des Bauantrages seiner Meinung nach nicht bekannt ist, wieviel Personen und speziell Kinder in die zu errichtenden Wohnungen einziehen. Herr Knobe bittet in diesem Zusammenhang darum, dass zu diesem Problem eine schriftliche Antwort bis zur Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses vorgelegt wird. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0 |
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