Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der SPD-Fraktion wurden durch Herrn Kliche folgende Anträge zur Änderung der Hauptsatzung gestellt:
1. § 1 Änderung der Hauptsatzung – Absatz (3) - § 12 Ortsteile
- Absatz 2, letzter Satz ist zu streichen (Der Ortsteil Horno ist ein eigener Wahlbezirk).
Herr Hans erklärte, dass jeder Ortsteil bisher ein eigener Wahlbezirk war und auch bleibt. Dies ist im neuen Kommunalwahlgesetz § 82 a und e Absatz 3 entsprechend festgeschrieben.
- Absatz 4, Satz 2 ist zu streichen (Der Ortsbürgermeister wird ins Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen).
Hierzu erklärte Herr Hans, dass diese Formulierung die Gemeindeordnung § 54b her gibt und weiter dort festgeschrieben ist, dass dies in der Hauptsatzung zu regeln ist.
2. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung
Der bisherige Absatz 2 ist zu streichen. neue Formulierung: Der Hauptausschuss wählt in seiner 1. Sitzung aus der Mitte seiner Mitglieder den Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis zum Antrag: 4/5/0, der Antrag wurde abgelehnt.
Von der SPD-Fraktion wurde weiter gefordert, dass bis zur SVV eine Stellungnahme des Innenministeriums bezüglich der Stellvertreterfrage einzuholen ist.
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlussvorlage zu. Abstimmungsergebnis: 5/0/4, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen |
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