Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Aufhebung des Beschlusses vom 26. Juni 1998, Drucksachen-Nr. StVV/671/98 2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 27.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0951/2003 (NEU) 1. Aufhebung des Beschlusses vom 26. Juni 1998, Drucksachen-Nr. StVV/671/98
2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Marina PeschkeBezüglich:
SVV/0951/2003
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Die Kritik der Stadtverordneten an der Verwaltung bestand darin, dass der Verwaltung bereits Anfang des Jahres bekannt war, dass sich die Kosten erhöht haben

Die Kritik der Stadtverordneten an der Verwaltung bestand darin, dass der Verwaltung bereits Anfang des Jahres bekannt war, dass sich die Kosten erhöht haben. Weder bei der Haushaltsplanung noch in einer anderen Form wurden die Stadtverordneten darüber informiert.

 

Der Vorsitzende schlug vor, über die Pkt. 1 und 2 separat abzustimmen.

 

Herr Herzberg stellte den Antrag, über beide Punkte des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen.

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 20/1/5, mehrheitlich angenommen

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 26. Juni 1998 Drucksachennummer StVV/671/98 “Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Höhe der Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung” auf.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung in Höhe von 1,60 Euro pro Portion ab 1. Juli 2003.

 

Abstimmungsergebnis: 10/17/1, die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsergebnis: 10/17/1, die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt