Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz:hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter 6 Sitze:Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
2 SitzeFraktion AfD 1 SitzFraktion CDU/Grüne 1 SitzFraktion „Gemeinsam für Forst“ 1 SitzFraktion Die LINKE 1 SitzFraktion SPD. Erläuterungen:
Grundlage der vorgesehenen Besetzung ist der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH. Auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind 6 Mitglieder durch die Fraktionen der SVV für den Aufsichtsrat zu bestellen. Nach § 97 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit Absatz 1 vertritt der/die hauptamtliche Bürgermeister/in die Gemeinde im Aufsichtsrat. Der/die hauptamtliche Bürgermeister/in kann Bedienstete der Gemeinde mit seiner Vertretung dauerhaft betrauen. Die Besetzung der 6 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Die Verteilung entsprechend § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung ist wie folgt:
AfD: 8 Sitze6 x 8= 1,714 28
CDU/Grüne: 6 Sitze6 x 6= 1,286 28
„Gemeinsam für Forst“: 4 Sitze6 x 4= 0,857 28
Die LINKE: 4 Sitze6 x 4= 0,857 28
SPD: 4 Sitze6 x 4= 0,857 28
FDP: 2 Sitze6 x 2= 0,429 28
AfD= 1,714= 1+ 1= 2
CDU/Grüne= 1,286= 1= 1
„Gemeinsam für Forst“= 0,857= 0+ 1= 1
Die LINKE= 0,857= 0+ 1= 1
SPD= 0,857= 0+ 1= 1
FDP= 0,429= 0= 0 gesamt 6
Es können auch sachkundige Dritte benannt werden. |
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