Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung IGG Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Der Geltungsbereich der zukünftigen Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle mit ca. 8.000 m² Grundfläche und einer Höhe von 9 – 10 m nebst entsprechenden Umfahrungsflächen im Geltungsbereich des seit dem 30.07.2016 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“. Hierbei müssen im südwestlichen Bereich des Plangebietes die festgesetzten Baugrenzen in südlicher Richtung geringfügig verschoben sowie eine Aussage zur Anbindung des inneren Anschlussgleises an das Gleis 44 getroffen werden.
Am 10.07.2019 fand in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ein „Scopingtermin“ (Behördentermin) statt, in welchem mit den maßgeblichen Behörden der Verfahrenstyp für die einzelnen Investitionsvorhaben durchgesprochen wurde.
Verfahrenstyp soll ein 1. vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB zum B-Plan „IGG Forst-Süd, Erweiterung TG 5A“ sein.
Im städtebaulichen Vertrag werden Planungsaspekte, die Zeitschiene, die Art und der Umfang der Investitionen, Fragen der Erschließung u. a. geregelt. Im Interesse einer frühzeitigen Klärung der Kosten wird eine Kostenübernahmeerklärung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Investor abgeschlossen.
Werden durch die Änderung und Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a oder 2b BauGB, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anwenden, wenn
Im vereinfachten Verfahren kann
Das Vorhaben ist im Zusammenhang mit den 2 weiteren angedachten Bauleitplanverfahren zu sehen:
Für die künftigen Entwicklungen kann das in Forst (Lausitz) vorhandene Industrieflächenpotenzial (geeignet für 24-h-Betrieb mit direkter Anbindung an die A 15) in Südostbrandenburg an Bedeutung gewinnen. Damit ist ein direkter Zugang zum transeuropäischen Korridor Hamburg – Berlin – Breslau – Krakau – Kiew als Grundlage für die Verbindung zu den Wachstumsmärkten Osteuropas gegeben. Der Ausbau des Güterverteilzentrums ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Logistikstandortes. In der Planung ist eine Erweiterung der Logistikstrukturen für Trailerverkehre im Schienentransport sowie der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes „Fulfillment“.
Der erforderliche Strukturwandel wird hierbei aktiv und eigenständig durch die Stadt Forst (Lausitz) eingeleitet. Anlagen:
Lageplan
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