Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 18.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 11. SVV am 16.09.2005    
Ö 6  
Bestellung des Mitunterzeichners der Niederschrift von der 11. SVV am 16.09.2005    
Ö 7  
Bekanntmachungen    
Ö 8  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 9  
Bestätigung der Termine für die SVV und der Ausschüsse für das I. Halbjahr 2006    
Ö 10  
Besetzung der Ausschüsse und der Aufsichtsräte    
Ö 11  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 12  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 13  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 14  
Beschluss zur Führung eines Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Karin Rattey)
Enthält Anlagen
SVV/0540/2005  
Ö 15  
Beschluss zur Führung einer Flagge der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0541/2005 (neu)  
Ö 16  
Beschluss zur Führung eines Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Karin Rattey)
Enthält Anlagen
SVV/0542/2005  
Ö 17  
Beschluss zu den Stadtfarben der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Karin Rattey)
SVV/0545/2005  
Ö 18  
Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0543/2005  
Ö 19  
Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0205/2004(neu)/2  
Ö 20  
Ergänzung der Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0429/2005/1  
Ö 21  
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
Enthält Anlagen
SVV/0460/2005  
Ö 22  
Teilplanung zu Hortstandorten (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0461/2005  
Ö 23  
Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0469/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

   
    12.09.2005 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2

   
    02.11.2005 - Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    18.11.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 24  
Unfallversicherung und angemessene Alterssicherung der Tagespflegepersonen (Verfasser : Bossert, Bettina)
SVV/0524/2005  
Ö 25  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2006/2007 (Verfasser : Bohla, Isolde)
Enthält Anlagen
SVV/0525/2005  
Ö 26  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, nach § 8 BbgStrG (Verfasser : Frau Jahnke)
Enthält Anlagen
SVV/0511/2005  
Ö 27  
Beschluss zur Übernahme von künftigen Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See - Standortraum Jänschwalde (Verfasser : Frau Rohn)
SVV/0516/2005  
Ö 28  
Bildung eines Seniorenbeirates der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Herr Averdiek)
SVV/0539/2005  
Ö 28.1     Bürgerbegehren    
Ö 28.1.1  
Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005 (Verfasser : Mike Lenke)
SVV/0557/2005  
Ö 28.1.2  
Beschluss über die Verfahrensweise zum eingereichten Bürgerbegehren der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005 (Verfasser : Herr Zuber)
SVV/0560/2005  
Ö 28.2  
Brief an die Kassenärztliche Vereinigung im Bund, Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Landtag Brandenburg, Landesregierung Brandenburg (Verfasser : Herr Paeschke)
SVV/0576/2005  
Ö 29  
Anfragen    
N 29.1     Abstimmung zur Tagesordnung nichtöffentlicher Teil      
N 30     Kündigung der Gesellschafteranteile der Stadt Forst (Lausitz) an der ACOL Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (Verfasser : Lamm, Egbert)      
N 31     Übernahme von Geschäftsanteilen an der Krankenhaus Forst GmbH (Verfasser : Herr Hans)      
N 31.1     Park 7      
N 32     Anfragen