1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
Im Norden: durch den Forstweg
Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg
Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges
Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
26.01.2006 - Planungsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
09.02.2006 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
Im Norden: durch den Forstweg
Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg
Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges
Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis
zum Pkt. 1: Beschluss über die vorgebrachten Anregungen (Pkt. 1-12): 28/0/0,
einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis
zum Pkt. 2: Satzungsbeschluss 28/0/0, einstimmig angenommen
Annahme von Fäkalien aus außerhalb des Entsorgungsgebietes der Stadt Forst (Lausitz) gelegenen Grundstücksentwässerungsanlagen auf der Kläranlage Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung einer Eilentscheidung