Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt.
09.02.2006 - Hauptausschuss
Ö 14 - zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
24.02.2006 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung erteilt.
Annahme von Fäkalien aus außerhalb des Entsorgungsgebietes der Stadt Forst (Lausitz) gelegenen Grundstücksentwässerungsanlagen auf der Kläranlage Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung einer Eilentscheidung