Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die Änderung des Bebauungsplanes “Brigittenweg”.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
Im Norden: durch den Forstweg
Im Westen: durch die Muskauer Straße sowie eine Parallele mit durchschnittlich 30 m westlich vom Brigittenweg
Im Süden: durch eine Parallele mit durchschnittlich 40 m nördlich des Maulbeerweges
Im Osten: durch die Straße Am Hirschsprung
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.