Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Lindenstraße” im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert und trägt die Bezeichnung “1. Änderung Bebauungsplan Lindenstraße”.
Das Plangebiet ist begrenzt:
¨ Im Westen: durch die westliche Begrenzung der Straße Promenade
¨ Im Norden: durch die nördliche Grenze der Gerberstraße
¨ Im Osten: durch die westliche Begrenzung der Lindenstraße und der Platzfläche “Am Markt”
¨ Im Süden: durch die südliche Begrenzung der Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.