Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
18.02.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmung Stadtverordnete:4/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0
27.02.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)