Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2000.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung erteilt.
21.11.2001 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde von den Mitgliedern des HPA zur Kenntnis genommen.
07.12.2001 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2000.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung erteilt.
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)
Ersteigerung und Entwicklung des Objektes der Forster Holz GmbH i. L.
Parkstraße 8 / Heinrich Werner Straße 10, Flur 16, Flurstück 352/1 mit 4.291 m² zu einem Gewerbestandort
Antrag auf zinslose Stundung bzw. Verzicht der Berechnung von Verzugszinsen bezogen auf den Kaufpreises aus dem Grundstücksverkauf der Flur 34, FS 371 und 373