Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Anordnung einer Umlegung für 2 Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes "Am Keuneschen Kirchweg" gem. § 46 Abs. 1 BauGB zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes und beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen.