Beschlußvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst den in Anlage 2 beigefügten Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.