Die Stadtverordentenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs.1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B“im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB.
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
24.10.2019 - Ausschuss für Planung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2
20.11.2019 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
06.12.2019 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordentenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs.1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B“im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB.
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.