Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Varianten der Vorplanung zur Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes informiert. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Variante 3 aus der Vorplanung weiter in die Entwurfsplanung zur Bearbeitung zu geben.
Die Entwurfsplanung wird gemäß § 4 Pkt. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.
17.03.2022 - Ausschuss für Bauen und Vergabe
Ö 7 - geändert beschlossen
Abstimmung über die geänderte Vorlage:
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut geänderter Beschlussvorlage angenommen.