Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans “Wochenendhausgebiet Eulo-Nord” ist begrenzt durch:
den Spechtweg im Nordwesten
die Robert-Koch-Straße im Nordosten
die Falkenstraße im Südosten
die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44 im Südwesten
05.06.2002 - Planungsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1/1
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3
06.06.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Nach reger Diskussion wurde die Vorlage zurückverwiesen in den Planungsausschuss. Es soll ein öffentlicher Planungsausschuß stattfinden, in dem die Bürger noch einmal informiert werden. Die Vorlage soll dann in die 1. Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause wieder eingebracht werden.