Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Forst-Promenade” gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Westen: durch die östliche Fahrbahnkante der Frankfurter Straße
Im Norden: durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 393/87 und
393/88, Flur 16
Im Osten: durch die westliche Fahrbahnkante der Promenade
Im Süden: durch die nördliche Fahrbahnkante der Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.