Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1 “Neufestsetzung der Höhe des Elternbeitrages zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder im Vorschulalter (von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht) mit Mittagessen in Höhe von 2,30 DM ab 1.Januar 1998 auf.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege in Höhe von 1,45 Euro pro Portion ab 1. Juli 2003.
19.05.2003 - Ausschuss für Kultur und Soziales
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmung: 4/0/3
02.06.2003 - Finanzausschuß
Ö 8 - zurückgestellt
11.06.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 9 - abgelehnt
Abstimmungsergebnis zur vorliegenden Vorlage: 4/5/0, die Vorlage wurde abgelehnt
Abstimmungsergebnis zur vorliegenden Vorlage: 4/5/0, die Vorlage wurde abgelehnt.