Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 3. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 13.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 24.03.2004    
Ö 5  
Vorstellung des 2. Entwurfes des Nachnutzungskonzeptes für Bergbaufolgelandschaften "Klinger See"    
Ö 6  
Sanierungsgebiet "Nordost" Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0151/2004  
Ö 7  
Sanierungsgebiet "Innenstadt" Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0152/2004  
Ö 8  
1. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Innenstadt" 2. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Zentrumspassage"
SVV/0136/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Innenstadt” zu verkleinern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
Im Osten: von der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16
Im Süden: von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Grenze der Hermannstraße
Im Westen: von der Bahnhofstraße
Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für das Gebiet “Zentrumspassage” einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
Im Osten: von der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16
Im Süden: von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Grenze der Hermannstraße
Im Westen: von der Bahnhofstraße
Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gemäß § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    13.05.2004 - Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0

   
    26.05.2004 - Hauptausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 8/0/1, mehrheitlich lt

Abstimmungsergebnis: 8/0/1, mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen.

   
    16.06.2004 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Innenstadt” zu verkleinern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
Im Osten: von der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16
Im Süden: von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Grenze der Hermannstraße
Im Westen: von der Bahnhofstraße
Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für das Gebiet “Zentrumspassage” einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
Im Osten: von der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16
Im Süden: von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Grenze der Hermannstraße
Im Westen: von der Bahnhofstraße
Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gemäß § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Abstimmungsergebnis: 23/0/1, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 23/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Herr Bischoff und Herr Herzberg waren bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

 

Ö 9  
Beschluss zum Bebauungsplan "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0144/2004  
Ö 10  
Dorferneuerungsplanung für den Ortseil Bohrau hier: Selbstbindungsbeschluss zur Dorferneuerungsplanung
SVV/0145/2004  
Ö 11  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 12  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 13  
Anfragen und Mitteilungen    
N 14     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 15     Anfragen und Mitteilungen