Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Bezug nehmend auf die Hauptsatzung
§ 8 Pkt. 9, die Bildung eines Seniorenbeirates.
2. Mitglieder können Vertreter von Vereinen und Verbände, sowie private Personen sein, die ihren Wirkungskreis oder ihren Wohnsitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.
3. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung in der Näheres geregelt ist.
4. Der Vertreter des Seniorenbeirates kann als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Soziales teilnehmen.