Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 29.06.2001 Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag" auf.
Die Stadverordnetenversammlung beschließt die Anwendung der als Anlage beigefügten "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" ab 01.01.2010 in der jeweils gültigen Fassung.
09.11.2009 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales stimmt der Aufhebung des Beschlusses vom 29
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales stimmt der Aufhebung des Beschlusses vom 29.06.2001 Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag" zu.
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Anwendung der als Anlage beigefügten "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" ab 01.01.2010 in der jeweils gültigen Fassung.
Abstimmung:
Abstimmung:
Stadtverordnete: 6/0
Sachkundige Einwohner: 5/0
18.11.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 29.06.2001 Beschlussvorlage Nr. SVV/0446/2001 "Richtlinie über Aufgaben und Leistungen der Stadt Forst (Lausitz) bei der Förderung von Kindern in Tagespflege" und "Tagespflegevertrag" auf.
Die Stadverordnetenversammlung beschließt die Anwendung der als Anlage beigefügten "Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Spree-Neiße" ab 01.01.2010 in der jeweils gültigen Fassung.
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)