Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung des Parkplatzes Ringstraße gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz, § 8 Abs. 3, wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
15.04.2010 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0
21.04.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung des Parkplatzes Ringstraße gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz, § 8 Abs. 3, wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.