Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Fuhrunternehmen Marko”.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
1. Flurstück 115/1, Flur 1, Gemarkung Groß Jamno
2. Flurstück 117/1, Flur 1, Gemarkung Groß Jamno
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.