Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 29. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 30.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 18.04.2012    
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0712/2012  
Ö 6  
Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) für das Wirtschaftsjahr 2011
SVV/0713/2012  
Ö 7  
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2012 für den Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
SVV/0714/2012  
Ö 8  
Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages für die Trinkwasserversorgung
Enthält Anlagen
SVV/0719/2012  
Ö 9  
Kenntnisnahme des Sozialräumlichen Entwicklungskonzeptes
SVV/0711/2012  
Ö 10  
Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Beschluss der 1. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes "Forster Innenstadt"
Enthält Anlagen
SVV/0541/2011/2  
Ö 11  
Bestätigung der Änderung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserableitung Weißagker Weg
Enthält Anlagen
SVV/0589/2011/1  
Ö 12  
Klarstellungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Euloer Straße, Südabschnitt"
Enthält Anlagen
SVV/0692/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung “Euloer Straße, Südabschnitt”.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot besteht.

 

 

 

   
    19.04.2012 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0

   
    30.05.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 11/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    15.06.2012 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung “Euloer Straße, Südabschnitt”.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot besteht.

Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 13  
Lichtzeichenanlage Rüdigerstraße / Straße Am Haag hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 1 b) StVO
SVV/0716/2012  
Ö 14  
Anfragen    
N 15     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI – Schmutz- und Niederschlagswasserkanalbau Otto-Nagel-Straße, Teilabschnitt Frankfurter Straße bis Bahnhofstraße in Forst (Lausitz)      
N 16     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI – Schmutz- wasserableitung Einzugsbereich Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt (TA 1: Forstweg von Am Wasserwerk bis Wilhelm Busch Straße, Wilhelm Busch Straße, Andreas Hofer Straße, Gertraudenweg, Feldstraße; TA 2: Forstweg von Wilhelm Busch Straße bis Märkische Straße) in Forst (Lausitz)      
N 17     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A "Grünpflege der Kläranlage Forst und der im Stadtgebiet Forst befindlichen Niederschlagswassersickerbecken und Entwässerungsgräben"      
N 18     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A "Reinigung der Straßeneinläufe im Stadtgebiet Forst (Lausitz)"      
N 19     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.150.000,00 Euro      
N 20     Strategische Ausrichtung der Krankenhaus Forst GmbH      
N 21     Anfragen