Beschlussvorschlag:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 auf Grundlage der beigefügten Machbarkeitsstudie (Anlage 1). Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Akquise von Fördermitteln, um die Planungen und die Umsetzung des Vorhabens zu sichern.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das einrichtungsbezogene Rahmenkonzept des NIX e.V. zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu (Anlage 2).
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt grundsätzlich das Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gubener Straße 10 nach Fertigstellung federführend für mindestens 10 Jahre durch den Träger NIX e.V. entsprechend einer Interessenbekundung (Anlage 3) betreiben zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit dem NIX e.V. entsprechend anzupassen.
(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Standort „Schülerfreizeitzentrum“ (Keunescher Kirchweg 3) nach der Sanierung und Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendzentrums Gubener Straße 10 für die städtische Kinder- und Jugendarbeit vollständig aufgegeben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung bestehender Miet- und Pachtverträge Entwicklungspotenziale für dieses Areal der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile des Beschlusses.