Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zurückweisung der 2. Beanstandung des Beschlusses 27.05.2020 beauftragt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Verwaltung nach positiv erfolgter Vorabprüfung der Belange entsprechend Beschlussvorlage SVV/0149/2020 auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB, mit der unverzüglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Jugend- und Freizeitzentrum mit Skateranlage am Wasserturm“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.