Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 3. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 13.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 24.03.2004    
Ö 5  
Vorstellung des 2. Entwurfes des Nachnutzungskonzeptes für Bergbaufolgelandschaften "Klinger See"    
Ö 6  
Sanierungsgebiet "Nordost" Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0151/2004  
Ö 7  
Sanierungsgebiet "Innenstadt" Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0152/2004  
Ö 8  
1. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Innenstadt" 2. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Zentrumspassage"
SVV/0136/2004  
Ö 9  
Beschluss zum Bebauungsplan "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0144/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße. Der Geltungsbereich ist begrenzt:

 

¨       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

¨       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

¨       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

¨       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    13.05.2004 - Planungsausschuss
    Ö 9 - abgelehnt
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/2/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/2/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/0/3

   
    26.05.2004 - Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/3, mehrheitlich lt

Abstimmungsergebnis: 6/0/3, mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen.

   
    16.06.2004 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße. Der Geltungsbereich ist begrenzt:

 

¨       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

¨       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

¨       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

¨       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1 - Beschluss über die vorgebrachten Anregungen -:

 

Punkte 1 - 20 und 22 - 28:               24/0/2, mehrheitlich angenommen

Punkt 21:                            24/0/2, mehrheitlich angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2 - Satzungsbeschluss -: 24/0/2, mehrheitlich angenommen             

Ö 10  
Dorferneuerungsplanung für den Ortseil Bohrau hier: Selbstbindungsbeschluss zur Dorferneuerungsplanung
SVV/0145/2004  
Ö 11  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 12  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 13  
Anfragen und Mitteilungen    
N 14     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 15     Anfragen und Mitteilungen