TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 15.02.2017 |
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Ö 5 |
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Fragestunde für die Einwohner |
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Ö 6 |
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Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Spree Neiße zum Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen
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SVV/0424/2017 |
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Ö 7 |
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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Bundesförderung 2017-2020
hier: Zuwendungsantrag Sanierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz)
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SVV/0437/2017 |
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Ö 8 |
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Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH |
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SVV/0429/2017 |
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Ö 9 |
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Standortentscheidung und Ausschreibung der Leistungsphasen 1 und 2 für das Stadtarchiv Forst (Lausitz) |
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SVV/0416/2017 |
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Ö 10 |
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Gestaltung des Areals um die Kirche |
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SVV/0411/2017 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Beschluss SVV/0310/2016 vom 15.07.2016 aufzuheben.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer neuen gemeinsamen Zielplanung mit folgenden Eckpunkten:
a) Die erfolgte Entwicklung der Nordseite wird beibehalten und in den Realisierungswettbewerb „Grüne Mitte“ integriert. Nach Abriss der Mühlenstraße 8 bis 16 wird diese Fläche entsprechend des Wettbewerbskonzeptes gestaltet. b) Die bauliche Entwicklung des Südrandes bis zur Einmündung vor dem Platanenhain wird erfolgen. Die Fläche steht kurzfristig für eine 3- bis 4-geschossige Bebauung zur Verfügung. Die Vermarktung dieses Areals ist unter Einbeziehung von Vermarktungsspezialisten gemeinsam mit der FWG mbH durchzuführen. Dabei ist die konkrete Nutzung nachfrageorientiert festzulegen. c) Für die neu abzustimmende Zielplanung ist das Areal an der Südseite in Richtung Mühlgraben in zwei Varianten, mit und ohne Bebauung, darzustellen. d) An der Ostseite ist die im Realisierungswettbewerb ausgewiesene Wasserfläche nicht mehr Inhalt der neuen Zielplanung. Um den Charakter der Grünen Mitte weiter zu erhalten, soll eine Überarbeitung der Planung erfolgen mit dem Ziel, den Mühlgraben in Szene zu setzen und eine attraktiv gestaltete öffentliche Grünanlage, welche einer zukünftigen möglichen Bebauung Raum lässt, vorzusehen. Dabei soll eine vielseitige „Grüne Mitte“ entstehen. In dem neuen Gesamtziel soll der Platanenhain verankert sein. e) Das Gesamtkonzept ist unter den Grundsatz der öffentlichen Nutzung zu stellen. f) Das Planungsbüro SINAI soll unter diesen Eckpunkten eine neue Zielplanung vorlegen. Die Zielplanung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen und in das Zustimmungsverfahren mit dem MIL einzureichen. g) Im INSEK sind bis zur Vorlage der neuen Planungsunterlage o.g. Eckpunkte verbal zu verankern, um die Genehmigungsfähigkeit des INSEK herzustellen. |
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30.03.2017 - Ausschuss für Bau und Planung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/3/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/1/2
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26.04.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 10 - abgelehnt |
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Abstimmungsergebnis: 4/4/2, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt
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12.05.2017 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Beschluss SVV/0310/2016 vom 15.07.2016 aufzuheben.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer neuen gemeinsamen Zielplanung mit folgenden Eckpunkten:
a) Die erfolgte Entwicklung der Nordseite wird beibehalten und in den Realisierungswettbewerb „Grüne Mitte“ integriert. Nach Abriss der Mühlenstraße 8 bis 16 wird diese Fläche entsprechend des Wettbewerbskonzeptes gestaltet. b) Die bauliche Entwicklung des Südrandes bis zur Einmündung vor dem Platanenhain wird erfolgen. Die Fläche steht kurzfristig für eine 3- bis 4-geschossige Bebauung zur Verfügung. Die Vermarktung dieses Areals ist unter Einbeziehung von Vermarktungsspezialisten gemeinsam mit der FWG mbH durchzuführen. Dabei ist die konkrete Nutzung nachfrageorientiert festzulegen. c) Für die neu abzustimmende Zielplanung ist das Areal an der Südseite in Richtung Mühlgraben in zwei Varianten, mit und ohne Bebauung, darzustellen. d) An der Ostseite ist die im Realisierungswettbewerb ausgewiesene Wasserfläche nicht mehr Inhalt der neuen Zielplanung. Um den Charakter der Grünen Mitte weiter zu erhalten, soll eine Überarbeitung der Planung erfolgen mit dem Ziel, den Mühlgraben in Szene zu setzen und eine attraktiv gestaltete öffentliche Grünanlage, welche einer zukünftigen möglichen Bebauung Raum lässt, vorzusehen. Dabei soll eine vielseitige „Grüne Mitte“ entstehen. In dem neuen Gesamtziel soll der Platanenhain verankert sein. e) Das Gesamtkonzept ist unter den Grundsatz der öffentlichen Nutzung zu stellen. f) Das Planungsbüro SINAI soll unter diesen Eckpunkten eine neue Zielplanung vorlegen. Die Zielplanung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen und in das Zustimmungsverfahren mit dem MIL einzureichen. g) Im INSEK sind bis zur Vorlage der neuen Planungsunterlage o.g. Eckpunkte verbal zu verankern, um die Genehmigungsfähigkeit des INSEK herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 13/11/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
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Ö 11 |
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1. Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung "7. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Planzeichnung und begleitender Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des 7. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0412/2017 |
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Ö 12 |
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1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen In den Hainen" |
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SVV/0413/2017 |
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Ö 13 |
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1. Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
2. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs des einfachen Textbebauungsplanes mit der Bezeichnung "Einzelhandel - Nördliche Spremberger Straße" gemäß § 3 (2) BauGB |
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SVV/0415/2017 |
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Ö 14 |
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Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Widmung von Verkehrsflächen in der Straße Am Busch, der W.-A.-Mozart-Straße und der Straße Cäcilienweg |
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SVV/0420/2017 |
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Ö 15 |
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Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Widmung von Verkehrsflächen in der Feldstraße (von Am Hirschsprung bis Ende Bebauung bei Haus-Nr. 26) |
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SVV/0421/2017 |
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Ö 16 |
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Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage Forst |
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SVV/0438/2017 |
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Ö 17 |
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Diskussion und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vertretung der Stadt Forst in der "Lausitzrunde" durch den Bürgermeister oder eines Stellvertreters |
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SVV/0383/2016 (neu) |
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Ö 18 |
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Bestellung Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) |
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SVV/0428/2017 |
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Ö 19 |
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Anfragen |
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N 20 |
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Genehmigung einer Eilentscheidung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI zur Erneuerung/Sanierung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle B 112 OD Forst, Cottbuser Straße, 1. BA (zwischen Berliner Platz und Ziegelstraße) |
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N 21 |
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Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Zeitvertrag zur Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Stadtgebiet Forst (Lausitz) |
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N 22 |
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Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Grünpflege der Kläranlage Forst und der im Stadtgebiet Forst (Lausitz) befindlichen Niederschlagswassersickerbecken, Schmutzwasserpumpstationen und Entwässerungsgräben |
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N 23 |
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Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Lieferung und Montage von Fernwirkunterstationen für Abwasserpumpwerke mit Einbindung der Meldungen in das bestehende Leitsystem der Kläranlage Forst |
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N 24 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33 |
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N 25 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 41, ca. 89 m² |
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N 26 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 41, ca. 124 m² |
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N 27 |
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Anfragen |
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