Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung öffentlicher Teil    
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift der letzten Ausschußsitzung    
Ö 5  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung der Beethovenstraße, zwischen Thumstraße und Lindenstraße, nach § 8 BbgStrG
SVV/0623/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Beet­hovenstraße, zwischen Thumstraße und Lindenstraße.

 

Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich.

 

Von einer öffentlichen Bekanntmachung der Teileinziehung wird abgesehen, weil die Änderung von unwesentlicher Bedeutung ist (§ 8 Abs. 3 letzter Satz BbgStrG).

   
    02.03.2006 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0

   
    15.03.2006 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0/1, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    26.04.2006 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Beet­hovenstraße, zwischen Thumstraße und Lindenstraße.

 

Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich.

 

Von einer öffentlichen Bekanntmachung der Teileinziehung wird abgesehen, weil die Änderung von unwesentlicher Bedeutung ist (§ 8 Abs. 3 letzter Satz BbgStrG).

 

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 6  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Änderung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zur Teileinziehung Promenade / Gerberstraße / Beethovenstraße / Thumstraße / Cottbuser Straße - "Fußgängerbereich Promenade"
SVV/0624/2006  
Ö 7  
Bestätigung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0625/2006  
Ö 8  
Anfragen und Mitteilungen    
N 9     Abstimmung zur Tagesordnung nicht öffentlicher Teil      
N 10     Anfragen und Mitteilungen