Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 25.05.2014 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
15.01.2014 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 25.05.2014 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).