Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 141 Abs. 1 und 3 BauGB den Beginn vorbereitender Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet “Innenstadt”.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.