Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
27.03.2002 - Planungsausschuss
Ö 12 - geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0
16.04.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 14 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Vorlage einschl. der finanzielle Absicherung zu.
Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig, mit Empfehlung des PA angenommen