Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Bohrau liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Briesnig liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Groß Bademeusel liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Groß Jamno liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Horno (Rogow) liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Klein Bademeusel liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Klein Jamno liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Mulknitz liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Naundorf liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Sacro liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.