Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:
Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:
Seite 5 - § 5 Abs. 1
(1)Abwässer, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, die in der Abwasserbeseitigung tätigen Personen gesundheitlich schädigen, die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nachteilig beeinflussen, die Klärschlammbeseitigung und -verwertung sowie die Erzeugung von Biogas beeinträchtigen oder Vorfluter schädlich verunreinigen, dürfen in die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nicht eingeleitet werden.
Seite 8
Wird ein Emissionswert überschritten, ist die Stadt unbeschadet sonstiger zu treffender Maßnahmen berechtigt, durch weitere 24-Stunden-Mischproben zu kontrollieren, ob durch Maßnahmen des Anschlussnehmers oder aufgrund ordnungsbehördlicher oder sonstiger Anordnungen bewirkt ist, dass der Emissionswert nicht mehr überschritten wird; bei mehr als einer 24-Stunden-Mischprobe ist das arithmetische Mittel aus den genommenen Proben zu bilden.
Seite 17 - § 20
Alle in dieser Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer gelten auch entsprechend für Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher und alle sonstigen zum Besitz eines Grundstückes dinglich Berechtigten sowie für Pächter von gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Inhaber und Pächter von Tankstellen und Gewerbetreibende. Sie werden von ihren Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass neben ihnen andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude
- Heizungsinstallation -
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude
- Sanitär- und Lüftungsinstallation -
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Forst Nordstadt, Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst (Lausitz) - Anbau rotes Gebäude - Glastrennwand
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Forst Nordstadt, Frankfurter Starße 48 in 03149 Forst (Lausitz) - Reko gelbes Gebäude - Bauhauptleistungen
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude, Elektroinstallation
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Realschule Forst, Amtstraße 12 A in 03149 Forst (Lausitz)
- Rauchabzugsanlagen -
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Realschule Forst
- Brandschutzabschottung / Rollvorhänge -
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - BVA T 14/04
Nordumfahrung Forst, Landschaftsbau- und Forstarbeiten
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Straßen- und Kanalbau Pfälzer Straße, von An der Dorfaue bis
Robert-Koch-Straße
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Straßenbeleuchtung Pfälzer Straße, von An der Dorfaue bis Robert-Koch-Straße (einschließlich Teile der Robert-Koch-Straße)
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Sanierung Niederschlagswasserkanal (Lohmühlgraben) Promenade, Forst (Lausitz)
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Schmutzwasserkanalbau Teileinzugsgebiet PW "An der Malxe", 1. BA
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Sanierung Schmutzwasserkanal vom Schacht S 420 - S 418, Promenade
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Schmutzwasserkanalbau Am Kreuzberg, Forst (Lausitz)