Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Do, 12.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift der letzten Ausschußsitzung    
Ö 5  
Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0157/2004 (neu)  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Abwasserbeseiti­gungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.

   
    12.08.2004 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/2

   
    25.08.2004 - Hauptausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Die Vorlage wurde in der vorliegenden Form bestätigt

Die Vorlage wurde in der vorliegenden Form bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 5/1/3, mehrheitlich angenommen.

   
    10.09.2004 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 20 - geändert beschlossen
    Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:

Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:

 

Seite 5 - § 5 Abs. 1

(1)   Abwässer, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, die in der Abwasserbeseitigung tätigen Personen gesundheitlich schädigen, die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nachteilig beeinflussen, die Klärschlammbeseitigung und -verwertung sowie die Erzeugung von Biogas beeinträchtigen oder Vorfluter schädlich verunreinigen, dürfen in die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nicht eingeleitet werden.

 

Seite 8

Wird ein Emissionswert überschritten, ist die Stadt unbeschadet sonstiger zu treffender Maßnahmen berechtigt, durch weitere 24-Stunden-Mischproben zu kontrollieren, ob durch Maßnahmen des Anschlussnehmers oder aufgrund ordnungsbehördlicher oder sonstiger Anordnungen bewirkt ist, dass der Emissionswert nicht mehr überschritten wird; bei mehr als einer 24-Stunden-Mischprobe ist das arithmetische Mittel aus den genommenen Proben zu bilden.

 

Seite 17 - § 20

Alle in dieser Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer gelten auch entsprechend für Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher und alle sonstigen zum Besitz eines Grundstückes dinglich Berechtigten sowie für Pächter von gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Inhaber und Pächter von Tankstellen und Gewerbetreibende. Sie werden von ihren Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass neben ihnen andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 22/0/3, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: 22/0/3, mehrheitlich angenommen

Ö 6  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes - KAG - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwassergebührensatzung -
SVV/0201/2004  
Ö 7  
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) - Erschließungsbeitragssatzung -
SVV/0202/2004  
Ö 8  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung -
Enthält Anlagen
SVV/0209/2004  
Ö 9  
Hauptfriedhof Forst hier: Information zur Aschestreuwiese
SVV/0195/2004  
Ö 10  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen    
N 12     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Türen, Trennwände, Fenster      
N 13     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude - Heizungsinstallation -      
N 14     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude - Sanitär- und Lüftungsinstallation -      
N 15     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Forst Nordstadt, Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst (Lausitz) - Anbau rotes Gebäude - Glastrennwand      
N 16     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Forst Nordstadt, Frankfurter Starße 48 in 03149 Forst (Lausitz) - Reko gelbes Gebäude - Bauhauptleistungen      
N 17     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Grundschule Nordstadt, Anbau rotes Gebäude, Elektroinstallation      
N 18     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Realschule Forst, Amtstraße 12 A in 03149 Forst (Lausitz) - Rauchabzugsanlagen -      
N 19     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Realschule Forst - Brandschutzabschottung / Rollvorhänge -      
N 20     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - BVA T 14/04 Nordumfahrung Forst, Landschaftsbau- und Forstarbeiten      
N 21     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Straßen- und Kanalbau Pfälzer Straße, von An der Dorfaue bis Robert-Koch-Straße      
N 22     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Straßenbeleuchtung Pfälzer Straße, von An der Dorfaue bis Robert-Koch-Straße (einschließlich Teile der Robert-Koch-Straße)      
N 23     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Sanierung Niederschlagswasserkanal (Lohmühlgraben) Promenade, Forst (Lausitz)      
N 24     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Schmutzwasserkanalbau Teileinzugsgebiet PW "An der Malxe", 1. BA      
N 25     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Sanierung Schmutzwasserkanal vom Schacht S 420 - S 418, Promenade      
N 26     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOB/A - Schmutzwasserkanalbau Am Kreuzberg, Forst (Lausitz)      
N 27     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 28     Anfragen und Mitteilungen