Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012.
26.06.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0/0
28.06.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
14.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2012.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro