Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderung der Satzung überdie mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebietder Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren entsprechend Anlage 8.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlage 6 und 7 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht
Genehmigung der Eilentscheidung nach § 68 Abs. 1 GO vom 06.05.2004 über die Aufnahme eines Kommunaldarlehen für die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz)
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Darlehens aus dem KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" für die Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz)