Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Querweg”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 22, Flur 8
Im Westen: durch eine Parallele mit 30 m Tiefe westlich der westlichen Straßenbegrenzungslinie des Querweges (Flurstück 1/32, Flur 14)
Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 159, Flur 14
Im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie des Querweges
(Flurstück 1/32, Flur 14)
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.