Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
¨ Im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Döberner Straße und des Kölziger Weges
¨ Im Nordosten durch die Flurstücke 350 und 351 der Flur 41, Gemarkung Forst
¨ Im Südosten durch die nordwestliche Grenze der Umgehungsstraße (B 112)
¨ Im Südwesten durch die Flurstücke 85/2, 296, 297, 299 und 298 der Flur 37, Gemarkung Forst
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.