Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 22. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 01.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 25.01.2007    
Ö 5  
Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Domsdorf, im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB 1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0861/2007  
Ö 6  
Beschluss zum Bebauungsplan "Querweg" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB 1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0863/2007  
Ö 7  
Beschluss zum Bebauungsplan "IGG Forst-Süd, TG 3.4" in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0864/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Döberner Straße und des Kölziger Weges

¨       Im Nordosten durch die Flurstücke 350 und 351 der Flur 41, Gemarkung Forst

¨       Im Südosten durch die nordwestliche Grenze der Umgehungsstraße (B 112)

¨       Im Südwesten durch die Flurstücke 85/2, 296, 297, 299 und 298 der Flur 37, Gemarkung Forst

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    01.03.2007 - Planungsausschuss
    Ö 7 - zurückgestellt
   

 

keine Abstimmung

keine Abstimmung

   
    29.03.2007 - Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/0

   
    18.04.2007 - Hauptausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    27.04.2007 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Döberner Straße und des Kölziger Weges

¨       Im Nordosten durch die Flurstücke 350 und 351 der Flur 41, Gemarkung Forst

¨       Im Südosten durch die nordwestliche Grenze der Umgehungsstraße (B 112)

¨       Im Südwesten durch die Flurstücke 85/2, 296, 297, 299 und 298 der Flur 37, Gemarkung Forst

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis zum:

Abstimmungsergebnis zum:

Pkt 1: Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken

zu den Pkt. 1 – 6 sowie 8 – 17:

26/0/0, einstimmig angenommen

zum Pkt. 7:

26/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum:

Pkt. 2: Satzungsbeschluss:

26/0/0, einstimmig angenommen

 

Ö 8  
Beschluss zum Bebauungsplan "Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360" in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0865/2007  
Ö 9  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 10  
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