Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
¨ Im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 361 und 410 sowie in deren Verlängerung nach Osten und Westen durch eine Linie von der östlichen Grenze der Forster Straße bis an die Staatsgrenze zur Republik Polen innerhalb der Flur 4, Gemarkung Forst
¨ Im Osten durch die Staatsgrenze zur Republik Polen
¨ Im Süden durch eine ca. 15 m südlich als Parallele zur südlichen Grenze des Flurstücks 107 verlaufende Linie von der östlichen Grenze der Forster Straße bis an die Staatsgrenze zur Republik Polen innerhalb der Flur 5, Gemarkung Forst
¨ Im Westen durch die östliche Grenze der Forster Straße.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.