Im Zusammenhang mit der Nutzung des neuen Standortes Lindenstraße 10 - 12 für die Verwaltung wird in Abänderung der Vorlage SVV/0629/2011 (neu) - „Grundsatzentscheidung zur Weiterführung der Stadtbibliothek und der Verwaltungsstandorte, hier: Entscheidung zum Standort“ - beschlossen, den Verwaltungsstandort Frankfurter Str. 2 aufzugeben und das Gebäude Cottbuser Str. 10 weiter zu nutzen und nicht zu veräußern.